Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Krefeld - Kreis Viersen e. V.

Das neue Straßenverkehrsrecht in Kempen

Das neue Straßenverkehrsrecht und eine neue Verwaltungsvorschrift bringt für Städte und Gemeinden einige bedeutende Änderungen mit sich, so auch für Kempen.

Titelbild Straßenverkehrsrecht Kempen
Titelbild Straßenverkehrsrecht Kempen © ADFC

Das neue Straßenverkehrsrecht in Deutschland, das 2024 reformiert wurde (neue Straßenverkehrsordnung (StVO) 2024, neue Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO April 2025)), bringt einige bedeutende Änderungen mit sich – besonders für Städte und Gemeinden. In Kempen – wie in vielen anderen Städten Deutschlands – können Veränderungen zur Förderung von Fuß- und Radverkehr leichter umgesetzt werden. Früher mussten Städte eine „besondere Gefahrenlage“ nachweisen, um Maßnahmen, wie z.B. Beschränkung von bestimmten Verkehren, zu ergreifen – das ist jetzt nicht mehr nötig.

Hier sind einige der wichtigsten Neuerungen, die auch in Kempen relevant sein könnten:

  • Anordnung von Tempo-30-Strecken leichter umsetzbar: Die Stadt Kempen darf nun einfacher Tempo-30-Strecken einführen, etwa vor Schulen, Kitas oder Spielplätzen. Auch das Verbinden mehrerer Tempo-30-Strecken ist möglich, wenn sie weniger als 500 Meter auseinanderliegen. (z.B. auf der Berliner Allee). Allerdings fehlt weiterhin eine rechtliche Regelung für die Einführung von flächendeckendem Tempo 30 im Stadtgebiet.
  • Klimaschutz als Ziel: Stärkere Rolle für Umwelt- und Gesundheitsschutz, Maßnahmen dürfen nun auch mit dem Ziel des Umwelt-, Klima- oder Gesundheitsschutzes begründet werden. Die „Leichtigkeit des Verkehrs“ muss nur noch berücksichtigt werden. Der Begriff die „Leichtigkeit des Verkehrs“ stellt klar, dass sowohl Fahrverkehr (Autoverkehr, Radverkehr) als auch Fußverkehr eingeschlossen ist.
  • Mehr Rechte und Entscheidungsspielraum für Kommunen: Die Stadt Kempen kann künftig eigenständiger über Busspuren, Radwege und Bewohnerparkzonen entscheiden, auch als vorbeugende Maßnahme. Die Anordnung von Radverkehrsanlagen (Radwege, Fahrradstraßen, Schutzstreifen, Radfahrstreifen) und Zebrastreifen können einfacher erfolgen.
  • Das Radverkehrskonzept der Stadt Kempen aus dem Jahr 2019 enthält ein großes Bündel an Maßnahmen, die aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nun noch einfacher umgesetzt werden können.

Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO): Die Verwaltungsvorschrift zur StVO wurde ebenfalls angepasst, um die neuen Ziele besser umzusetzen. Die Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO), die zunächst nur für die Verwaltung bindend ist, gibt zusätzliche Rechtssicherheit. Die StVO-Reform wurde im Sommer 2024 beschlossen und die VwV-StVO ist seit April 2025 in Kraft. Kurz gesagt: Das neue Recht kann den Weg frei machen für eine nachhaltigere, sicherere und lebenswertere Mobilität – besonders in urbanen Räumen. Ausführlicher lassen sich die Änderungen beim ADFC im Internet nachlesen. Hier gehts zum ADFC-Artikel.

Ob und wie Stadt Kempen diese neuen Möglichkeiten konkret nutzt, hängt von den lokalen Aktivitäten und Entscheidungen in Verwaltung und Politik ab, ebenso vom öffentlichen Interesse und Bürgerwille ab.

Gisela Ditzen aus Kempen hat in einem Leserbrief ihre Eindrücke aus der letzten Planungsausschuss-Sitzung formuliert. Es wird auch auf die Rubrik Leserbriefe verwiesen.

Wenn du magst, kannst du uns unterstützen oder herauszufinden, ob es bereits neue Verkehrsregelungen oder Pläne in Kempen gibt. Bitte sende Infos unter info [at] 2radagenda.de.


https://krefeld-viersen.adfc.de/neuigkeit/das-neue-strassenverkehrsrecht-in-kempen

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