Der ADFC Krefeld - Kreis Viersen bietet Mitgliedern und Nichtmitgliedern Unterstützung und Service rund um's Radfahren vor Ort. Nutzen Sie unseren Infoladen in der Krefelder Innenstadt oder unser Verleihangebot an Spezialfahrrädern und anderem mehr. Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrrad suchen oder eines anbieten möchten, stehen Ihnen unsere Gebrauchträdermärkte zur Verfügung.
Im Infoladen des ADFC Krefeld - Kreis Viersen bieten wir Ihnen Karten, Informationsmaterial sowie persönliche Auskunft und Beratung rund um's Radfahren. - Bitte beachten Sie unsere neue Anschrift. -
Adressse | Öffnungszeiten |
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ADFC Krefeld - Kreis Viersen e.V. Uerdinger Str. 67 - 69 47799 Krefeld
Tel: 01522 9500 787 E-mail: adfc-krefeld[at]web.de |
samstags 10:30 - 13:00 Uhr
von April bis September zusätzlich:
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ADFC-Gebrauchtfahrradmärkte bieten die Möglichkeit, ein gebrauchtes Rad zu erwerben oder zum Kauf anzubieten. Begleitung und Dokumentation der Vertragsabschlüsse durch unsere Mitarbeiter und Kooperation mit der Polizei verringern das Risiko, an ein gestohlenes Rad zu geraten.
ADFC-Gebrauchtfahrradmärkte gibt es seit über zwanzig Jahren. Erfahrungsgemäß ziehen sie viele Anbieter und Kaufinteressierte an und es werden sehr unterschiedliche Fahrräder - vom Bastlerrad bis zum neuwertigen Markenrad, vom Alltagsrad bis zum E-Bike, vom Kinderrad oder -roller bis zum Fahrradanhänger - angeboten. Entsprechend breit ist das Preisspektrum.
Bitte daran denken: Zum Abschluss eines korrekten Kaufvertrages benötigen Verkäufer und Käufer einen gültigen Ausweis
Der ADFC Krefeld - Kreis Viersen und die benachbarten ADFC's am Niederrhein verleihen Dinge rund um's Radfahren, die Sie vielleicht nur selten benötigen oder einfach einmal ausprobieren möchten. Neben speziellen Fahrradmodellen - einem Lastenrad, einer Rollstuhlrikscha und einem Tandem - können Fahrradanhänger, Packtaschen sowie Navigationsgeräte ausgeliehen werden.
Unser Lastenrad der Marke “Bakfiets” mit elektrischem Hilfsmotor ist universell einsetzbar für den Gepäcktransport und hat eine Sitzbank für zwei Kinder.
Eine "Rollstuhlrikscha": leicht zu fahrende Kombination aus Rollstuhl und Fahrrad. Zur flexiblen Nutzung kann das Rollstuhlelement abgekoppelt werden.
Gut transportables und "flottes" Falt-Tandem "Bernds" - ideal auch für die Mitfahrt seh- oder gehbehinderter Personen.
Eine Übersicht aller Mietangebote und Preise der ADFC's am linken Niederrhein finden Sie hier. |
Im Infoladen | Beim Vorstand |
ADFC Krefeld-Kreis Viersen e.V. Tel. 01522 9500 787 e-Mail: adfc.krefeld@web.de Website: https://krefeld-viersen.adfc.de/ samstags 10:30 - 13:00 Uhr von April bis September zusätzlich: | Andreas Domanski - 1. Vorsitzender
Jörg Breuer - 2. Vorsitzender
Michaela Hölters - Kassenwartin
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Das Fahrradmagazin "Rad am Niederrhein" wird gemeinsam von den niederrheinischen ADFC's Neuss, Krefeld-Kreis Viersen, Mönchengladbach und Kleve herausgegeben. "Rad am Niederrhein" konzentriert sich auf das Fahrradgeschehen in der Region und bietet ein Forum für alle Fahrradbenutzer.
Es liegt an zahlreichen Stellen in Krefeld und im Kreis Viersen kostenlos aus.
Als ADFC-Mitglied erhalten Sie "Rad am Niederrhein" per Postzustellung frei Haus.
Das Online-Archiv von Rad am Niederrhein mit älteren Beiträgen lässt sich frei nach Inhalten durchsuchen.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
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Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.